Sie wollen Ihre Essgewohnheiten verbessern, wollen präventiv vorbeugen? Fallen immer wieder in gleiche Verhaltensmuster? Sie wollen eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung, die zu Ihnen passt und gut schmeckt?
Können Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten ist eine individuelle Ernährungsberatung genau das Richtige für Sie!
Gemeinsam wollen wir in Theorie und Praxis ihr Anliegen angehen.
Die Ernährungsberatung sowie das zugehörige Ernährungstraining (Ernährungsberatung nach § 20 SGB V) richtet sich in erster Linie an gesunde Menschen in besonderen Lebenssituationen, Personen die bereits Risikofaktoren vorweisen oder ihren Ernährungszustand verbessern wollen, sich für gesunde Ernährung interessieren oder auch präventiv vorbeugen möchten. Für solche Maßnahmen ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Dennoch beteiligt sich ein Großteil der Krankenkassen an den Kosten.
Themen einer Ernährungsberatung können sein:
- Gewichtsreduktion oder Stabilisierung des aktuellen Gewicht bei Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen (BMI 25 – 30)
- Ernährung von schwangeren und stillenden Frauen
- Säuglings- und Kinderernährung
- Sportlerernährung: Steigerung der Leistungs- & Regenerationsfähigkeit
- Senioren: Altersbedingte Stoffwechselveränderungen oder Beeinträchtigungen bei der Nahrungsaufnahme
- Alternative Ernährungsweisen wie Veganer oder Vegetarier
- Burn Out, depressive Verstimmungen
Ernährungstherapie und Diättherapie
Oft ist uns nicht bewusst, in welch engem Zusammenhang Symptome einer Krankheit mit der Ernährung steht und unterschätzen immer noch den enormen Einfluss unserer Ernährung auf unser Wohlbefinden.
Dabei kann gerade auch im Krankheitsfall eine Ernährungsumstellung viele Krankheitsbilder positiv beeinflussen. Sie ist damit eine wichtige Ergänzung der ärztlichen Therapie.
Die Ernährungs- oder Diättherapie richtet sich an Personen, die bereits an einer ernährungsmitbedingten oder ernährungsabhängigen Krankheit erkrankt sind. Eine diättherapeutische Maßnahme (Diättherapie nach § 43 SGB V) muss ärztlich verordnet werden (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein formloses Schreiben ihres Arztes, auch in Form eines Kassenrezeptes) und wird dann nach Möglichkeit von den Krankenkassen bezuschusst oder sogar komplett übernommen.
Mögliche Indikationen einer Ernährungs- bzw. Diättherapie können sein:
- Adipositas (BMI >30)
- vor / nach bariatrischer Operation
- Allergien (z.B.: Milcheiweißallergie, Hühnerei)
- Hauterkrankungen u.a. Neurodermitis, Psoriasis, Nesselsucht
- Unverträglichkeiten / Intoleranzen (z.B.: Lactose, Fructose, Histamin, Zöliakie, Glutensensitivität)
- Onkologische Erkrankunegn
- Starkes Untergewicht oder Mangelernährung / Kachexie (auch tumorbedingt)
- Osteoporose
- Rheumatische Erkrankungen
- Multiple Sklerose
- Herz – Kreislauf – Erkrankungen:
- Arteriosklerose
- Bluthochdruck
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Stoffwechselstörungen:
- Diabetes mellitus Typ I und II
- Schwangerschaftsdiabetes
- erhöhte Cholesterin- und/oder Triglyceridwerte
- erhöhte Harnsäurewerte / Gicht
- Erkrankungen des Verdauungstrakt:
- Speiseröhre (Reflux, Sodbrennen)
- Magen (Gastritis, Gastrektomie)
- Gesamter Darm (Morbus Crohn, Collitis ulcerosa, Hämorrhoiden, Divertikulitis oder auch Divertikulose, Anlage eines künstlichen Darmausgang, Reizdarmsyndrom, Obstipation oder Diarrhö)
- Bauchspeicheldrüse (akute / chronische Pankreatitis)
- Leber (Leberzirrhose, Fettleber)
- Galle (Gallensteine)
- Nierenerkrankungen oder dialysepflichtige Patienten
Die Verordnung zu einer Ernährungstherapie nach § 43 SGB V belastet das ärztliche Budget NICHT.
Das Formular für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung können Sie hier downloaden