Kosten
Die Kosten meiner angebotenen Tätigkeiten orientieren sich an den Empfehlungen der Berufs- und Interessenverbänden.
Wie bei Dienstleistungen im Allgemeinen üblich, lässt sich nicht pauschal sagen wie hoch die Kosten sein werden. Erst nach dem Kennenlernen mit Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen eines Erstgespräches kann hierüber eine genaue Aussage getroffen werden. Für Ihre individuellen Anfragen oder Wünsche sowie weiteren Angeboten unterbreite ich gerne einen Kostenvoranschlag.
Hausbesuche sind gegen eine Kilometerpauschale möglich.
Bitte beachten Sie, ich unterliege der Kleinunternehmerregelung und weise daher keine Umsatzsteuer aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hierbei keine Ausnahme machen kann.
Kostenübernahme der Krankenkassen
Durch mein Fortbildungszertifikat beim deutschen Bundesverband für Diätassistenten besitze ich die von den Krankenkassen geforderten Anbieterqualifikationen, daher können meine Leistungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen werden. Ihre Investition in eine Ernährungsberatung oder therapie wird von ihrer Krankenkasse honoriert. Die meisten gesetzlichen Kassen bezuschussen daher meist 80 % oder sogar bis zu 100 % der Kosten.
Die Zuzahlung bzw. Kostenübernahme der Krankenkassen ist individuell unterschiedlich. Es ist daher empfehlenswert, sich vorher bei der betreffenden Kasse zu erkunden welcher konkrete Betrag im Nachhinein erstattet wird. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie bei ihrer Krankenkasse vorlegen können. Die Kosten meiner Leistungen begleichen Sie direkt bei mir. Sie haben anschließend die Möglichkeit die Rechnung, zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung und ggfs. der ärztlichen Empfehlung bei ihrer Krankenkasse für die Bezuschussung einzureichen.
Die Ernährungsberatung und Diättherapie sind nicht als Heilmittel anerkannt, daher erhalten Sie beim Arzt kein Rezept. Er kann Ihnen lediglich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen, die sie hier downloaden können. Die ärztliche Notwendigkeit bzw. Verordnung kann aber auch ein formloses Schreiben ihres Arztes sein (auch in Form eines Kassenrezeptes), das unter Angabe der Diagnose zur Vorlage bei der Krankenkasse und bei mir bestimmt ist. Ein Auszug ihrer aktuellen und für die Beratung relevanten Laborwerten sind wünschenswert.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie üblicherweise mit einer Erstattung für sechs Beratungsgespräche von 60 Minuten zu je 60 € pro Jahr rechnen. Da es auch hier keine einheitliche Regelung der Kostenerstattung gibt, erkundigen Sie sich vorab bei ihrer Versicherung. Nach Beratungsabschluss können Sie die bezahlte Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zu Erstattung einreichen. Die Ernährungsberatung kann sich beim Steuerausgleich steuermindernd auswirken.